Unser Verband strebt nach der Achtung gesellschaftlicher Werte und Einhaltung von Gesetzen. Verlässlichkeit, Ehrlichkeit und Integrität sind dabei ebenso entscheidend für unsere Leistungen, wie das Melden von Gesetzesverstößen. Aus diesem Anlass gehen wir der geltenden EU-Whistleblower-Richtlinie EU 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden möchten, mit einem dafür bereitgestellten System nach.
Im Unternehmen sind Mitarbeitende und Externe oft die Ersten, die auf Probleme aufmerksam werden und durch ihre Hinweise dazu beitragen können, Rechtsverstöße aufzudecken und zu stoppen. Leider ist man daraufhin als Mitarbeitender oft Anfeindungen oder Schikanen ausgesetzt. Mit unserem Hinweisgebersystem möchten wir sicherstellen, dass alle Personen die Möglichkeit erhalten, Hinweise anonym zu melden, ohne möglichen Benachteiligungen, die ihnen aufgrund der Meldung drohen könnten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter handelt.
Was melde ich?
Verstöße in folgenden Bereichen fallen in das Anwendungsgebiet des Hinweisgeberschutzgesetzes:
Datenschutzverstöße
Arbeitssicherheitsverstöße
Umweltschutzverstöße
finanzielles Fehlverhalten, wie Bestechung oder Steuerhinterziehung
Verstöße gegen das Mindestlohngesetzt
Diebstähle oder Bereicherung
Wie gehe ich vor?
Unter dem folgenden Link oder über den aufgeführten QR-Code gelangen Sie direkt zu unserem Hinweisgebersystem. Bitte beantworten Sie die aufgeführten Fragen in Bezug auf die Meldung. Im Anschluss erhalten Sie eine Ticket-Nummer und ein Passwort für Ihre Meldung. Bitte notieren Sie sich diese Informationen sorgfältig. Alternativ können Sie sich diese auch per E-Mail zusenden lassen. Die Vertraulichkeit Ihrer Informationen ist gewährleistet, und nur autorisierte Personen können darauf zugreifen. Ihre Hinweise werden streng vertraulich behandelt, und bei anonymer Meldung wird die Anonymität dauerhaft gewahrt.
Hinweisgebersystem: https://verbaende-awo.intralean-cloud.de/public/melden/9