Begleiteter Umgang

Was ist begleiteter Umgang?


Kinder haben das Recht auf Kontakt mit beiden Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen. Eltern oder andere Umgangsberechtigte haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Zum begleiteten Umgang kommt es sowohl über eine Anordnung des Familiengerichts als auch direkt über einen Antrag beim zuständigen Jugendamt.


Wo finden die Begegnungen statt?
• in den Räumen der AWO
• im vertrauten Umfeld des Kindes
• an neutralen Orten

 

Formen des begleiteten Umgangs


Begleiteter Umgang
Wenn ein hohes Konfliktniveau zwischen den Eltern oder heftige, auch psychische Auseinandersetzungen in Übergabesituationen zu vermuten sind.


Beaufsichtigter Umgang
Wenn eine direkte Gefährdung des Kindes durch den Umgangsberechtigten nicht ausgeschlossen werden kann.


Begleitete Übergabe
Die Übergabe des Kindes findet unter Begleitung statt, wenn Eltern dabei häufig in Konflikt mit verbaler Auseinandersetzung geraten.


Unterstützter Umgang
Um einen Kontakt zur umgangsberechtigten Person herzustellen (z. B. bei eingeschränkter Kompetenz oder Fehlen der Beziehungserfahrungen).

 

Angebote
• intensive Vorbereitung der Besuchskontakte
• Gespräche mit beiden Elternteilen
• Kennenlernen des Kindes
• Ausarbeitung einer Umgangsvereinbarung, ggf. unter Einbeziehung des zuständigen Sozialarbeiters beim Amt
• Begleitung der Kontakte in einer kindgerechten Umgebung
• vor- und nachbereitende Gespräche zu den Besuchskontakten
• Abschlussbericht


Je nach Ausgangslage und Dynamik des Einzelfalls ist es möglich, die Umgangsbegleitung durch ein Ko-Team aus Mann und Frau durchzuführen.

 


Kontakt

 

Aufsuchende Familientherapie
Marstallstraße 13
06886 Lutherstadt Wittenberg
Ansprechpartnerin: Iris Burkhardt
Telefon: +49 3491 - 4464 34
Mobil:    +49 173 684 904 9
E-Mail: